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Stammheim
Autor: Volker Uhl
Eingestellt am: 29.08.2005
Vor der Aussage im Gerichtssaal war schon alles klar. Das Geständnis zugesichert, die Strafe zwischen den Parteien vereinbart und festgelegt.
Auf dem Flur begrüßte mich Richter Kraushaar mit einem Hinweis auf den Mordfall Glattgerber, der sich bereits zum zehnten Mal jährte. Er konnte mir sogar sagen, wen ich damals verarztet hatte. Blersch war es. Stimmt, das Heimkind aus dem Jagsttaldörfchen, den ich an seiner hohenlohischen Ehre packte.
Dann wurde ich in den Gerichtssaal gerufen. Ich sagte mein Sprüchlein auf: "Volker Uhl, 42 Jahr, Kriminalhauptkommissar bei der PD Ludwigsburg, mit den Angeklagten weder verwandt noch verschwägert; wegen Eidesdelikten nicht vorbestraft."
Die Tafel der Richter war lang. Links eine Dame in den Fünfzigern in braun-kariertem Kostüm; dann ein besitzender Richter mit schütterem Haar und Vollbart; ehe Richter Kraushaar mit der gleichen Haartracht, aber schmalem Schnauzer kam. Ich durfte mein Sprüchlein selbst aufsagen. Josua, mein Sohn, hatte morgens noch Souffleur gespielt; "Ihr Name ist Volker Uhl. Sie sind 42 Jahre…" Ich unterbrach ihn. "Halt Josua! Ich muss dort alles selber sagen."
Rechts von Kraushaar ein weiterer Richter, den mein vorbei beihuschender Blick streifte, ehe der Kontrast von rot geschminkten Lippen zu schwarzem Haar meinen Blick über Gebühr fixierte.
Ob sie wohl auch eine weiße Krawatte unter ihrer schwarzen Robe trug?
Zweieinhalb Jahre Ermittlungen, geständige Täter, abgesprochene Aussageinhalte nach einer entsprechenden Fallliste, reduzierten diese langen, einsamen Tage und Stunden am Schreibtisch auf fünfundvierzig Minuten Auftritt im Namen der Gerechtigkeit. Ein Blick zu den Angeklagten auf der linken Seite. Glagocz trägt Handschließen, weshalb ich ihn mit einem kurzen Blick und einem Lächeln begrüße. Unvergessen, wie er mich bei unserem ersten Zusammentreffen für meine Ermittlungsarbeit lobte. "Hervorragende Arbeit, Herr Uhl. Nur so konnten sie mich kriegen!".
Diese Anerkennung vergaß ich zu erwähnen, jetzt bei meinem Schlusswort, als mich der Richter nach bemerkenswerten Eindrücken im Laufe der Ermittlungen befragte.

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