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Polizei
Die Bürde mit der Würde
Autor:
Eingestellt am: 06.09.2004
Seite 2 von 7

Die Haftzellen in den Justizvollzugsanstalten – siebzig Zellen standen landesweit für abzuschiebende Asylbewerber zur Verfügung – waren voll. Es waren mehr abgelehnte Asylbewerber eingesperrt worden, als geeignete Zellen in ganz Rheinland-Pfalz zur Verfügung standen. Niemand konnte die in den trostlosen Arresträumen sitzenden Menschen erlösen. Die zeitlich nicht begrenzte Einstallung auf Ausnüchterungsplätzen, open end in der noch oben offenen behördlichen Desinteressen-Skala, konnte von Schlosser nicht akzeptiert werden. Der damals 45 Jahre alte ortsansässige Polizeibeamte sah sich plötzlich in einem Dilemma.
In einer ähnlichen Lage hatte er sich einige Monate zuvor schon einmal befunden. Im März 1993 ging bei der Polizei in Landau ein Festnahmeersuchen des Ausländeramtes in Landau gegen einen Schwarzafrikaner ein, der trotz Ausreiseverfügung nicht aus Deutschland abgereist war. Der Fünfundzwanzigjährige war mit einer deutschen Frau verlobt, die von ihm schwanger war. Der Afrikaner hielt sich bei seinen Schwiegereltern verborgen. Das Aufgebot zur Eheschließung war schon bestellt. Das Ausländeramt erfuhr den Eheschließungstermin und ordnete den Vollzug des Haftbefehls beim Standesamt unmittelbar vor der Eheschließung an. Fünf Minuten vor dem Ja-Wort wurde der Bräutigam festgenommen. Das Verwaltungsgericht in Neustadt griff korrigierend ein und die Eheschließung konnte dann etliche Tage später stattfinden. Schlosser, der zwei Polizeibeamte mit der Festnahme beauftragt hatte, litt seither als Christ und hilfsbereiter Polizeiführer unter schlechtem Gewissen, obwohl er sich vordergründig formal nicht vorzuwerfen hatte. Seine erheblichen Bedenken bezogen sich auf die Verletzung des Grundgesetzes, das Ehe und Familie unter den besonderen Schutz stellt. Im vorliegenden Falle war versucht worden, administrativ auf kaltem Wege eine Eheschließung zu verhindern. Er, der Schutzmann, hatte dazu Hilfestellung geleistet. Seine Gespräche mit den Vertretern des Ausländeramtes und dem mitleidigen Standesbeamten zeigten ihm keinen Ausweg auf, um die ihm zugemutete Verletzung eines Grundrechts vermeiden zu können. Und nun gab es ein neues, gleichartiges Problem: die grundrechtswidrige Missachtung des einflusslosen Angolaners durch Dauerunterbringung in einer menschenunwürdigen Zelle.


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