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Die Bürde mit der Würde
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Autor: Eingestellt am: 06.09.2004
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Schlosser kannte die strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Probleme des nicht befolgten bindenden rechtswidrigen Befehls. Er konnte sich erinnern, dass unter dem Einfluss solcher Befehle – vor allem ab 1941 im Ostkrieg – Polizeieinheiten Hitlers Weltanschauungs- und Eroberungskrieg unterstützt hatten. Sie waren am Niederbrennen der Dörfer beteiligt, an Ghettoräumungen, an Massenerschießungen in riesigen Mordgruben. Sie hatten gehandelt, wie befohlen. Der Befehl hat auch im Beamtenrecht der Gegenwart einen hohen Stellenwert.
Verfassungswidrigkeiten und Menschenrechtsverletzungen beginnen in Kleinigkeiten, fast gedankenlos. Wehret den Anfängen, dachte Schlosser. Er prüfte den in ihm wachsenden Entschluss vor dem Hintergrund seines Glaubens und seiner Dienstpflichten, vor der Verantwortung für seine Familie, vor seinem Ansehen und seiner Ehranschauung. Seine dienstlichen Erfahrungen warnten ihn: Befehlsverweigerungen konnten üble strafrechtliche und disziplinarrechtliche Folgen für ihn haben. Er überlegte, grübelte, zögerte. Er wollte eigentlich den Befreiungsschlag, aber ohne schlagen zu müssen.
Der Dienstgruppenleiter hielt zwar ebenfalls die Unterbringung der Abschiebehäftlinge für menschenunwürdig, hatte aber rechtliche Bedenken gegen die Freilassung. Dies sei Sache des Gerichts, meinte er. Die Freilassung durch Schlosser könne als Gefangenenbefeiung angesehen werden. Als Schlosser später bei Anbruch des Dienstags mit dem portugiesisch sprechenden Oberstudienrat auf der Dienststelle erschien, remonstrierte der Dienstgruppenleiter ausdrücklich noch einmal, aber der zu einer primär humanen, sekundär rechtlichen Lösung entschlossene Schlosser übernahm als Dienstvorgesetzter alle Verantwortung für die jetzt von ihm angeordnete Überführung des Angolaners in die Obhut des hilfsbereiten Pädagogen. Der Dienstgruppenleiter gab nach, trug die Entlassung des Abschiebehäftlings ins Gefangenenbuch ein und setzte ihn frei, nachdem sein Vorgesetzter ihm versichert hatte, er sehe in der Freisetzung keine tatbestandmäßige Gefangenenbefreiung. Die Menschenwürde, wie sie das Grundgesetz meine, sei höherrangig und stehe für ihn im Vordergrund.
Der entschlossene Erste Hauptkommissar hatte den Angolaner eigenmächtig in den „offenen Vollzug“, das heißt in die Betreuung durch einen verlässlichen Vollzugshelfer überführt, aus der staatlichen Gewalt, nicht aber aus der staatlichen Obhut entfernt. Das berichtete er durch Fernschreiben umgehend an die Bezirksregierung.
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(19.04.2024)
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"Ich entschloß mich von dem Standpunkt meiner eigenen
Erfahrungen zu schreiben, von dem was ich wusste und was ich
fühlte. Und das war meine Rettung...
... Was ist Original? Alles was wir tun, alles was wir
Denken existiert bereits und wir sind nur Vermittler. Das ist
alles. Wir machen von dem Gebrauch was bereits in der Luft ist."
Henry Miller, aus einem Interview in den 60-iger Jahren
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