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Polizei
Die Bürde mit der Würde
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Eingestellt am: 06.09.2004
Ein Pfälzer Polizist und der Mann aus Angola

Die Arrestzelle in Landau, mit der alles anfing, gibt es heute noch, denn sie entspricht hinsichtlich ihrer Größe, der Wandplatten, der Luftaustausch-Chancen und mit der übrigen Ausstattung (einem länglichen Betonklotz als Liegestatt) dem herkömmlichen Polizei-Mindeststandard einer unzerstörbaren Haftkammer für Renitente und Fluchtverdächtige. Sie ist notwendig und wird gebraucht, immer wieder, für Stunden. Die strafrechtlich Festgesetzten müssen von hier aus auf den Weg zum Gericht gebracht werden. Die polizeirechtlich Eingezogenen, vor allem die Betrunkenen, hilflose Bürger zwischen Wein und Bier, sowie die Randalierer aller Sorten und Gelegenheiten, sollen dort kurz festgehalten, ausgenüchtert, ermahnt und leicht erschüttert werden. Und weil die trinkfreudigen Einwohner des Weinlandes mit und ohne Touristen sangesfreudig und trinkbegeistert sind und manchmal über einige innere Grenzen gehen, braucht die Stadt vier solcher Zellen.
Wer aus welchem Grunde auch immer verschubt werden soll, kommt in eine dieser Zellen. So geschah es im Juli 1993 dem jungen Fremden aus Angola. Der war ein fleißiger Kopfschlächter, bürgerlich eingepasst mit polizeilicher Anmeldung, Steuerkarte und eigener Wohnung bei einem einheimischen Metzgermeister. Nach der Ermordung seiner Familie war der Regimegegner mit Hilfe italienischer Patres nach Deutschland geflüchtet. Seine Klage auf Gewährung von Asyl war abgelehnt worden, was ihm allerdings nicht bekannt war, als er beim Ausländeramt in Landau vorsprach. Man behielt ihn gleich dort und übergab ihm am Donnerstag der Polizei als Amtshelfer. Es war dann am Freitag nicht so schwierig beim Amtsrichter der Freiwillen Gerichtsbarkeit, der die Haft-Voraussetzungen nur oberflächlich prüfte, einen Haftbefehl zu erlangen. Der Angolaner wurde der Polizei zur Unterbringung übergeben. Da die Polizei über keine anderen Zellen verfügte, als nur die bereits erwähnten, vom Sprachhall gefüllten Übelzellen, wurde der Dreiundzwanzigjährige in Zelle drei aufgenommen. Es blieb offen, wie lange er dort bleiben würde. In Zelle zwei und drei daneben saßen schon seit einigen Tagen zwei Schubhäftlinge, denen ein Aufenthalt in Deutschland nicht erlaubt worden war. Der Zimmerservice (mit Frühstück,, Mittagessen, Abendkost, Waschen, Austreten) für die drei Staatsgäste wurde durch die fünf Beamten der jeweils murrenden Schicht neben dem normalen Dienst – soweit der noch möglich war – rund um die Uhr verantwortet.
Der Arbeitgeber des Inhaftierten unterstütze seinen fleißigen und überaus korrekten Mann, der nie mit dem Strafrecht in Kollision geraten war. Ein Rechtsanwalt wurde bemüht. Aber der Tag der Freisetzung des Häftlings lag in weiter, unbekannter Ferne. Die Ausländerbehörde musste zur Haftbeschwerde zuerst noch gehört werden. Und niemand im Behördenzug hatte es besonders eilig. Niemand empfand einen Erledigungsdruck. Alles nahm seinen vorgesehenen Gang. Der „Neger“ saß ja zunächst einmal gut im Polizeiarrest.
Der oberste Chef der Schutzpolizei in Landau war damals der Erste Hauptkommissar Roland Schlosser. Der kannte die Unwirtlichkeit der Betonzellen, in denen eine Unterbringung über Stunden hinaus unmenschlich und deprimierend wirken kann. Ihm war bekannt – und die Erkundigungen bestätigten dies -, dass alle Ortsarreste auch bei anderen Polizeidienststellen gefüllt waren.

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